Allgemeine Vertragsbedingungen

 

1. Mit der Reiseanmeldung bietest Du Caribbean-Soul Touristik den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder e-mail erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen . Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung zustande.

 

2. Deine Buchungsbestätigung / Rechnung erhaltest Du einige Tage nach Anmeldung. Fehler in der Reiseausschreibung werden vorbehalten. Maßgeblich sind Preise und Leistungen, die aus der schriftlichen Reisebestätigung hervorgehen. Mit Leistung der Anzahlung erkennt der Kunde diese Preise und Leistungen an.

 

3. Mit der schriftlichen Bestätigung erhälst Du die Zahlungsbedingungen.

Die Anzahlung von 25% des Reisepreises ist nach Erhalt der Reisebestätigung innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restpreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Überweisungen richte  bitte auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Bei Buchung von Flügen tritt dein Reisebüro als Vermittler auf, hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

4. Die Reiseunterlagen erhälst Du  nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Deinerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Sollten die Reisedokumente dem Anmeldenden wider Erwarten nicht 8 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit Caribbean-Soul Touristik oder deinem Reisebüro in Verbindung zu setzten.

 

5. Nach Erhalt der Reiseunterlagen (besonders bei Tickethinterlegungen am Flughafen) hat der Reisende diese auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf. Caribbean-Soul Touristik oder den Veranstalter zu informieren, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann.

 

6. Achte sorgfältig auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

7. Wenn Du von der Reise zurücktreten musst, können erhebliche Stornokosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Bedingungen und den Leistungsumfang der Reisrücktrittskostenversicherung und der Auslandskrankenversicherung können angefragt werden. Nimmst Du einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, nicht von Caibbean-Soul zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Deinerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir weisen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung hin.

 

8. Bei Reiserücktritt von der gebuchten Reise gelten folgende Stornogebühren:

 

Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,

12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,

unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,

unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 100 % des Reisepreises.

Es steht Dir frei Caribbean-Soul nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als die gelten gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung eines „Ersatzmannes" wird eine Bearbeitungsgebühr von US $ 50,— p. Person erhoben, zusätzlich werden eventuell anfallende Gebühren für Flugumbuchungen berechnet. Für den Flug gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen, Ausbildungstörns

 

1. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich entweder um Schiffs- oder Kojencharter.

2. Du versicherst durch Deine Unterschrift, dass Du und die Personen, für die Du mitbuchst, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im tiefen Wasser schwimmen können.  Ansonsten mit uns Kontakt aufnehmen !!!

3. Die eingeschlossenen Leistungen sind im Prospekt und auf den Internetseiten angegeben. Abweichungen werden gesondert schriftlich festgehalten.

4. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist . Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Skipper ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen Anordnungen Folge geleistet wird.

5. Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung festgelegt ist, legt der Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Prospektangaben sind daher vorbehalten.

6. Du bist verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen dem Skipper unverzüglich angezeigt werden und vom Skipper muss die Beseitigung verlangt werden. Kommst Du schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Dir Ansprüche insoweit nicht zu. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt

7. Die vertragliche Haftung  für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Törn und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Caribbean-Soul gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Caribbean-Soul für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

8. Caribbean-Soul kann an seinem Sitz in Kingstown, St. Vincent verklagt werden.